Ein Kinderreisepass ist für Kinder unter 12 Jahren in Deutschland der häufigste Ausweis für internationale Reisen. Er ermöglicht es Kindern, sicher und offiziell zu verreisen, sei es in den Urlaub, zu Verwandtenbesuchen oder auf Klassenfahrten. Doch worauf müssen Eltern achten, wie wird er beantragt und was passiert, wenn das Kind sich verändert hat? Damit der Urlaub stressfrei bleibt, sollten Eltern einige Punkte beachten.
Wer braucht einen Kinderreisepass?
Kinder unter 12 Jahren benötigen in Deutschland für internationale Reisen einen Kinderreisepass. Er ist speziell für Kinder konzipiert, einfacher gestaltet und hat eine kürzere Gültigkeit als ein regulärer Reisepass. Ab dem 12. Geburtstag müssen Kinder auf den normalen Reisepass oder Personalausweis umsteigen.
Wo und wie beantragen?
Der Kinderreisepass wird bei der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürger- oder Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes, beantragt. In der Regel müssen beide Elternteile oder Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind erscheinen. In manchen Städten ist es möglich, dass nur ein Elternteil erscheint, wenn das andere schriftlich zustimmt, doch dies sollte unbedingt vorher geklärt werden. Um den Pass zu beantragen, ist es ratsam, zunächst einen Termin beim Amt zu vereinbaren, da viele Ämter inzwischen Termine online anbieten. Dann wird das Antragsformular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen vorbereitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zu den Unterlagen gehören die Geburtsurkunde des Kindes, die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, ein aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes, das die Gesichtszüge klar zeigt und frontal aufgenommen ist, sowie gegebenenfalls ein Nachweis des Sorgerechts, falls nur ein Elternteil anwesend ist. Das ausgefüllte Antragsformular muss ebenfalls eingereicht werden. Die Gebühren für einen Kinderreisepass variieren je nach Stadt, liegen aber in der Regel zwischen 13 und 26 Euro.
Gültigkeit und Besonderheiten
Ein Kinderreisepass ist maximal sechs Jahre gültig, jedoch nie länger als bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Danach muss ein regulärer Reisepass beantragt werden. Besonders bei Babys und Kleinkindern ist das Passfoto wichtig: Die Augen müssen offen sein, der Mund geschlossen und das Gesicht deutlich erkennbar. Bei sehr kleinen Babys ist es erlaubt, eine neutrale Decke zu verwenden, damit das Kind ruhig liegt, das Gesicht muss jedoch vollständig sichtbar sein.
Da Kinder sich schnell verändern, kann es vorkommen, dass sie auf dem Passfoto deutlich anders aussehen als in Wirklichkeit. Das kann insbesondere beim Grenzübertritt zu Nachfragen führen. Deshalb ist es ratsam, ein aktuelles Foto zu verwenden, das das Kind eindeutig zeigt. Professionelle Passfotos für Babys und Kleinkinder helfen dabei, alle Anforderungen zu erfüllen und spätere Probleme zu vermeiden.
Eltern sollten den Kinderreisepass frühzeitig beantragen, da viele Ämter mehrere Wochen für die Bearbeitung benötigen. Der Pass sollte während der Reise immer griffbereit sein, beispielsweise im Reisegürtel oder in der Handtasche, damit er bei Kontrollen schnell vorgezeigt werden kann. Auch Änderungen im Familienstand oder beim Nachnamen sollten vor der Reise im Pass dokumentiert werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Für Reisen in Länder mit besonderen Einreisebestimmungen lohnt es sich, vorher beim Auswärtigen Amt oder bei der jeweiligen Botschaft nachzufragen, ob zusätzliche Dokumente oder ein regulärer Reisepass erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis bei Reisen mit nur einem Elternteil
Wenn ein Kind nicht mit beiden Elternteilen reist, reicht der Kinderreisepass allein nicht aus. In solchen Fällen ist unbedingt eine schriftliche Reisevollmacht des abwesenden Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht bestätigt, dass das reisende Elternteil die Zustimmung hat, mit dem Kind ins Ausland zu reisen, und verhindert mögliche Probleme bei der Grenzkontrolle. Die Reisevollmacht sollte alle wichtigen Angaben enthalten, wie Name und Geburtsdatum des Kindes, Reisedaten, Zielort, Name des reisenden Elternteils und Unterschrift des nicht reisenden Elternteils. In einigen Fällen kann es auch hilfreich sein, die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, besonders bei Reisen in Länder mit strengen Einreisebestimmungen. So können Familien sicherstellen, dass die Reise problemlos verläuft, auch wenn das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird.
Geburtsurkunde des Kindes vorsichtshalber dabei haben
Die Geburtsurkunde kann in bestimmten Situationen sehr hilfreich sein: Zum Beispiel, wenn Grenzbeamte zusätzliche Informationen über das Kind oder die Eltern verlangen, bei Notfällen wie Krankheit oder Unfall im Ausland, oder wenn ein Behördenkontakt vor Ort nötig wird. Sie dient als offizieller Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung und kann auch bei Problemen mit Reisevollmachten oder Identitätsabgleichen wichtig sein.
Praktisch ist es, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen, statt das Original mitzunehmen, um Verlust oder Diebstahl vorzubeugen. Originale sollten sicher zuhause verwahrt bleiben, während die Kopie im Reisegepäck oder Handgepäck griffbereit. Mit allen gültigen Unterlagen steht einem sorgenfreien Familienurlaub mit Kind nichts im Weg.
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